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Version vom 17. Juni 2008, 10:45 Uhr
Schlagwort: Hypothermie, postoperative
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 2008-01-08
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung
Postoperative Hypothermie, deshalb verlängert beatmet und feuchte Wärme, intraoperativ bereits Gegenmaßnahmen (Bairhugger und Infusionswärmer), OP: Tumornephrektomie, Dauer 3 Std. KH kodiert T88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert, da T88.5 Sonstige Komplikation infolge Anästhesie nicht CCL-relevant. Begründung: Anästhesie habe Gegenmaßnahmen ergriffen, Grund der Hypothermie sei der Eingriff, nicht die Anästhesie
Kodierempfehlung SEG-4
Die spezifischere Kodierung ist T88.5 Sonstige Komplikation infolge Anästhesie. Siehe auch dort "Hypothermie nach Anästhesie" ohne weitere Unterscheidung nach der Ursache.
Kommenat FoKA
Dissens:
Die FoKA der DGfM stimmt mit der Empfehlung des MDK nicht überein. Der MDK empfiehlt bei Aufnahme wegen Shuntthrombose (konsentiert) den Schlüssel I74.- Arterielle Embolie und Thrombose. Das ist so nicht haltbar, da ein Shunt keine Arterie, sondern eine Vene (die durch die Operation einen arteriellen Bluteinstrom erhält) darstellt. Richtig ist vielmehr ein Schlüssel aus T82.- Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate...in den Gefäßen. Der Kodierleitfaden Nephrologie nennt T82.8 (dort ist die Thrombose ausdrücklich genannt), unter T82.5 ist der operativ angelegte arteriovenöse Shunt genannt, so dass auch dieser Schlüssel akzeptiert werden kann. Dem widerspricht auch nicht die Koderrichtlinie DKR D002f, die die Kodierung von Schlüsseln aus T80ff. untersagt, wenn es spezifischere Schlüssel für die Komplikation gibt. Es gibt keine spezifischere Verschlüsselung.
Rückmeldung SEG-4
Steht noch aus.
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