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+ | Ist nach Sturz eines Kindes mit lokalem Kopfschmerz S06.0 ''Gehirnerschütterung'' als Hauptdiagnose anzuerkennen, wenn durch Bogen dokumentierte Überwachung erfolgte? Keine dokumentierte Bewusslosigkeit, kein Erbrechen. Die Commotio ist am Ende des Aufenthaltes sicher ausgeschlossen. | ||
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+ | Da die Verdachtsdiagnose sicher ausgeschlossen wurde, ist das Symptom Kopfschmerz (R51) als Hauptdiagnose zu verschlüsseln (siehe [[DKR D008b]] ''Verdachtsdiagnosen''). | ||
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Version vom 1. Juli 2008, 14:09 Uhr
Schlagwort: Commotio, Schädel-Hirn-Trauma, Gehirnerschütterung
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 2008-01-08
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung
Ist nach Sturz eines Kindes mit lokalem Kopfschmerz S06.0 Gehirnerschütterung als Hauptdiagnose anzuerkennen, wenn durch Bogen dokumentierte Überwachung erfolgte? Keine dokumentierte Bewusslosigkeit, kein Erbrechen. Die Commotio ist am Ende des Aufenthaltes sicher ausgeschlossen.
Kodierempfehlung SEG 4
Da die Verdachtsdiagnose sicher ausgeschlossen wurde, ist das Symptom Kopfschmerz (R51) als Hauptdiagnose zu verschlüsseln (siehe DKR D008b Verdachtsdiagnosen). Erfolgte die stationäre Aufnahme nur aufgrund anamnestischer Angaben und ohne Symptome, ist Z03.8 Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.
Kommentar FoKA
Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.
Hinweis: Nur bei sicheren Ausschluss einer Commotio !
Rückmeldung SEG 4
Kein Anpassungsbedarf
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