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Ist im Fall eines Patienten, bei dem anamnestisch eine Alkoholabhängigkeit bestand und bei dem alkoholische Folgeerkrankungen (chronische Pankreatitis, Leberzirrhose) vorliegen, der aber nach Therapie seit einem Jahr abstinent ist, der ICD-Kode F10.2 ''Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom'' als Nebendiagnose anzugeben?
 
Ist im Fall eines Patienten, bei dem anamnestisch eine Alkoholabhängigkeit bestand und bei dem alkoholische Folgeerkrankungen (chronische Pankreatitis, Leberzirrhose) vorliegen, der aber nach Therapie seit einem Jahr abstinent ist, der ICD-Kode F10.2 ''Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom'' als Nebendiagnose anzugeben?
  
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== Kodierempfehlung SEG-4 ==
 
Wenn keine diesbezüglichen spezifischen Maßnahmen erfolgen, kann bei einem alkoholabstinenten Patienten der ICD-Kode F10.2 ''Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom'' nicht als Nebendiagnose angegeben werden. Alkoholassoziierte Folgeerkrankungen sind als Nebendiagnose spezifisch zu verschlüsseln, sofern sie relevant i.S. der DKR sind.
 
Wenn keine diesbezüglichen spezifischen Maßnahmen erfolgen, kann bei einem alkoholabstinenten Patienten der ICD-Kode F10.2 ''Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom'' nicht als Nebendiagnose angegeben werden. Alkoholassoziierte Folgeerkrankungen sind als Nebendiagnose spezifisch zu verschlüsseln, sofern sie relevant i.S. der DKR sind.
  
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Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.
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Version vom 15. Oktober 2008, 14:17 Uhr

Schlagwort: Alkoholabhängigkeit, Alkohol, Abhängigkeit, Abstinenz

Stand: 2007-04-25

Aktualisiert: 2008-01-08

ICD: F10.2

Problem/Erläuterung:

Ist im Fall eines Patienten, bei dem anamnestisch eine Alkoholabhängigkeit bestand und bei dem alkoholische Folgeerkrankungen (chronische Pankreatitis, Leberzirrhose) vorliegen, der aber nach Therapie seit einem Jahr abstinent ist, der ICD-Kode F10.2 Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom als Nebendiagnose anzugeben?

Kodierempfehlung SEG-4

Wenn keine diesbezüglichen spezifischen Maßnahmen erfolgen, kann bei einem alkoholabstinenten Patienten der ICD-Kode F10.2 Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom nicht als Nebendiagnose angegeben werden. Alkoholassoziierte Folgeerkrankungen sind als Nebendiagnose spezifisch zu verschlüsseln, sofern sie relevant i.S. der DKR sind.

Kommentar FoKA

Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.

Rückmeldung SEG-4

Übereinstimmung


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