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Der Kode 5-893.* umschreibt neben dem Wunddebridement auch die Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut und bezieht sich somit nicht nur auf vorbestehende Wunden. | Der Kode 5-893.* umschreibt neben dem Wunddebridement auch die Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut und bezieht sich somit nicht nur auf vorbestehende Wunden. | ||
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Version vom 10. Dezember 2008, 16:43 Uhr
Schlagworte:
Problem/Erläuterung
Bei dem Patienten hatte sich seit drei Tagen eine schmerzhaft gerötete Schwellung im Bereich der Regio pubica mit zunehmender Größe und Schmerzhaftigkeit herausgebildet. Auf Druck kam es durch eine kleine Hautperforation zur Entleerung von Pus. Zur Revision ist der Eingriff in Narkose geplant und notwendig.
OP-Bericht: Patient in Rückenlage. Nach chirurgischer Hautdesinfektion und Abdecken des Operationsgebietes mit sterilen Tüchern leicht bogenförmige quere Inzision über den etwa 3 x 3 cm großen Befund. Nach Durchtrennung der Haut entleert sich spontan rahmiger Pus. Ein Abstrich zur Untersuchung auf Erreger und Resistenz wird abgenommen. Anschließend vollständige Spaltung der Abszesshöhle. Jetzt gründliches Débridement und Entfernung von infiziertem erkrankten Gewebe mit einzelnen kapselartigen Strukturen. Anschließend gründliche Spülung. Blutstillung und Einlage eines in Octenisept getränkten Streifens. Abdecken mit sterilen Kompressen und steriler Verband.
Wir haben den OPS 5-893.1b verschlüsselt, weil im OP-Bericht eindeutig ein "gründliches Debridement" beschrieben ist (großflächig, weil laut OPS >4cm² definiert). Der MDK lehnt diesen OPS ab, mit der Begründung, daß ein Säubern der Abszeßhöhle und eventuelles Entfernen von Septen Bestandteil der Abszeßoperation sei und hält 5-894.0b für korrekt.
Frage: welcher OPS-Kode ist anzuwenden?
5-894.* Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut
oder
5-893.* Chirurgische Wundtoilette [Wunddebridement] und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut
Kodierempfehlung FoKA
Der Kode 5-893.* umschreibt neben dem Wunddebridement auch die Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut und bezieht sich somit nicht nur auf vorbestehende Wunden.
Außerdem ist die Größenangabe der Wunde nicht zutreffend für einen Kode der lokalen Exzision, da eine Größe von mehr als 1 cm³ bzw. eine Fläche >4 cm² beschrieben ist.
Kommentierung SEG-4
Kommentierung steht noch aus.