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Weder [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/block-n30-n39.htm#N39 N39.0] ''Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet'' noch [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/block-d65-d69.htm#D68 D68.3] ''Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper'' können aufgrund der Vorgaben der Speziellen Kodierrichtlinie als Hauptdiagnose zugewiesen werden. | Weder [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/block-n30-n39.htm#N39 N39.0] ''Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet'' noch [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/block-d65-d69.htm#D68 D68.3] ''Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper'' können aufgrund der Vorgaben der Speziellen Kodierrichtlinie als Hauptdiagnose zugewiesen werden. |
Version vom 20. Januar 2009, 09:02 Uhr
Schlagwort: Hämaturie, Marcumar
Stand: 2008-12-18
Aktualisiert: 2008-12-18
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung
Die Patientin wird aufgenommen wegen einer Makrohämaturie. Aus der Anamnese ist eine Therapie mit Marcumar bekannt. Die Einnahme erfolgt aufgrund einer früheren Herzoperation. Im Rahmen des stationären Aufenthaltes wird ein Harnwegsinfekt diagnostiziert, der antibiotisch behandelt wird. Aufgrund der Hämaturie wird Marcumar abgesetzt, worauf die Blutung sistiert. Zum Zeitpunkt der Entlassung kein Hinweis mehr auf Makrohämaturie. Was ist als Hauptdiagnose zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG-4
Als Hauptdiagnose ist R31 Nicht näher bezeichnete Hämaturie anzugeben. Nach DKR 1917 Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäß Verordnung) ist ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand (hier: Hämaturie), in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren, optional ergänzt durch Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen zu kodieren.
Weder N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet noch D68.3 Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper können aufgrund der Vorgaben der Speziellen Kodierrichtlinie als Hauptdiagnose zugewiesen werden.
(Siehe auch Anmerkung unter Beispiel 4 im Abschnitt Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose in DKR D002f, die in besonderen Fällen die Benutzung der Regeln der spezifischen Kapitel fordert.)
Kommentierung FoKA
Rückmeldung SEG-4
Rückmeldung steht noch aus.
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