DKR 1505a: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Januar 2009, 09:07 Uhr
1505a Vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft
Muss eine Schwangerschaft z.B. aus medizinischen Gründen vorzeitig beendet werden, finden die folgenden Richtlinien Anwendung:
1. Wenn die Schwangerschaft mit einem Abort beendet wird (Fetalgewicht unter 500g, keine Vitalitätszeichen) ist
O04.– Ärztlich eingeleiteter Abort
als Hauptdiagnose zuzuordnen, zusammen mit einem Kode aus
O09.–! Schwangerschaftsdauer
und einem Kode, der den Grund für die Beendigung angibt, wie z.B.
O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten.
2. Wenn die Schwangerschaft mit einer Totgeburt (Fetalgewicht mindestens 500g, keine Vitalitätszeichen) vorzeitig beendet wird, ist als Hauptdiagnose der Grund für die Schwangerschafts¬beendigung anzugeben, wie z.B.
O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten.
Als Nebendiagnosen sind
O60.1 Vorzeitige Wehen mit vorzeitiger Entbindung oder
O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne Wehen,
O09.–! Schwangerschaftsdauer
sowie
Z37.1! Totgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)
zuzuweisen.
3. Wenn die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft in eine Lebendgeburt mündet, ist der Grund für die Schwangerschaftsbeendigung, z.B.
O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten
als Hauptdiagnose zu kodieren. Als Nebendiagnosen sind
O60.1 Vorzeitige Wehen mit vorzeitiger Entbindung oder
O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne Wehen,
O09.–! Schwangerschaftsdauer
und
Z37.0! Lebendgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)
zuzuweisen.
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