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Schlagworte: Neutropenie, Chemotherapie
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Schlagworte: Bandscheibenvorfall, Spinalkanalstenose, Lähmung
  
Stand: 11.08.2009
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Stand: 22.10.2009
  
 
== Problem/Erläuterung: ==
 
== Problem/Erläuterung: ==
Aufnahme zur Chemotherapie bei Non-Hodgkin-Lymphom. Da eine Neutropenie < 500/ μl festgestellt wird, wird der Patient im Krankenhaus weiterbehandelt, eine Umkehrisolation vorgenommen und werden prophylaktisch Antibiotika und Antimykotika verabreicht. Eine spezifische Behandlung der Neutropenie erfolgt nicht. Ist die Neutropenie als Nebendiagnose kodierbar?
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Ein Patient wird wegen Bandscheibenvorfällen und Spinalkanalstenose mit Radikulopathie C6/C7 und Parese des M. trizeps brachii im Krankenhaus operiert (Bandscheibenexzision, Spondylodese, Dekompression). Kann als Nebendiagnose auch [ G83.88] ''Sonstige näher bezeichnete Lähmungssyndrome'' angegeben werden?
  
 
== Kodierempfehlung: ==
 
== Kodierempfehlung: ==
Bei dem o.g. Patienten werden wegen einer Neutropenie prophylaktische Maßnahmen durchgeführt. Auf Grund des medikamentösen und des pflegerischen Aufwandes erfüllt die Neutropenie die Nebendiagnosendefinition und ist somit zu verschlüsseln.
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Bei der Versicherten lag ein mit dem ICD-Kode [ G83.88] zu verschlüsselndes "sonstiges Lähmungssyndrom" nicht vor, sondern eine motorische und sensible radikuläre Symptomatik C6/C7 infolge von Bandscheibenvorfällen und Spinalkanalstenose in dieser Höhe entsprechend dem ICD-Kode [ M50.1] ''Zervikale Bandscheibenschäden, Zervikaler Bandscheibenschaden mit Radikulopathie'' in
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Verbindung mit [ G55.1*] ''Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden''. Mit diesen beiden ICD-Kodes, ggf. in Verbindung mit dem Kode [ M48.02] ''Sonstige Spondylopathien, Spinal(kanal)stenose, Zervikalbereich'' ist das Krankheitsbild spezifisch beschrieben.
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Abgesehen davon erfüllt die - von der Hauptdiagnose erfasste - Trizepsparese
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nicht die Kriterien für die Kodierung als Nebendiagnose nach [[DKR D003f|DKR D003]].
  
 
== Kommentierung FoKA: ==
 
== Kommentierung FoKA: ==
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Kommentierung steht noch aus.
  
 
== Rückmeldung SEG-4: ==
 
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Version vom 6. November 2009, 11:41 Uhr

Schlagworte: Bandscheibenvorfall, Spinalkanalstenose, Lähmung

Stand: 22.10.2009

Problem/Erläuterung:

Ein Patient wird wegen Bandscheibenvorfällen und Spinalkanalstenose mit Radikulopathie C6/C7 und Parese des M. trizeps brachii im Krankenhaus operiert (Bandscheibenexzision, Spondylodese, Dekompression). Kann als Nebendiagnose auch [ G83.88] Sonstige näher bezeichnete Lähmungssyndrome angegeben werden?

Kodierempfehlung:

Bei der Versicherten lag ein mit dem ICD-Kode [ G83.88] zu verschlüsselndes "sonstiges Lähmungssyndrom" nicht vor, sondern eine motorische und sensible radikuläre Symptomatik C6/C7 infolge von Bandscheibenvorfällen und Spinalkanalstenose in dieser Höhe entsprechend dem ICD-Kode [ M50.1] Zervikale Bandscheibenschäden, Zervikaler Bandscheibenschaden mit Radikulopathie in Verbindung mit [ G55.1*] Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden. Mit diesen beiden ICD-Kodes, ggf. in Verbindung mit dem Kode [ M48.02] Sonstige Spondylopathien, Spinal(kanal)stenose, Zervikalbereich ist das Krankheitsbild spezifisch beschrieben.

Abgesehen davon erfüllt die - von der Hauptdiagnose erfasste - Trizepsparese nicht die Kriterien für die Kodierung als Nebendiagnose nach DKR D003.

Kommentierung FoKA:

Kommentierung steht noch aus.

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

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