Diskussion:KDE-288: Unterschied zwischen den Versionen
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E-013, genau! | E-013, genau! | ||
Was lesen wir unter den Definitionen zu den ICD-Kodes E43 und E44.-: | Was lesen wir unter den Definitionen zu den ICD-Kodes E43 und E44.-: | ||
− | "Liegt nur eine Messung vor, so stützt sich die Diagnose auf Annahmen und ist ohne weitere klinische Befunde oder Laborergebnisse nicht endgültig. In jenen außergewöhnlichen Fällen, bei denen kein Gewichtswert vorliegt, sollte man sich auf klinische Befunde verlassen." | + | "Liegt nur eine Messung vor, so stützt sich die Diagnose auf Annahmen und ist ohne weitere klinische Befunde oder Laborergebnisse nicht endgültig..." (Anm.: Verdachtsdiagnose; mit dafür gültigen Regelungen)"... In jenen außergewöhnlichen Fällen, bei denen kein Gewichtswert vorliegt, sollte man sich auf klinische Befunde verlassen." |
+ | In so Fern sollte der Satz: | ||
+ | "Darüber hinaus sind durch eine qualitative/quantitative Ernährungsanamnese /Ernährungsprotokoll und/oder durch gängige Screeningverfahren/Scores die Mangelernährung zu erfassen und der Proteinmangel laborchemisch nachzuweisen (z.B. Serumalbumin)." | ||
+ | in seiner Absolutheit relativíert werden. In begründbaren Einzelfällen ist eine Kodierung auch ohne z.B. den laborchemischen Nachweis möglich. | ||
== Sonstige == | == Sonstige == |
Version vom 23. Februar 2010, 11:31 Uhr
DGfM
Also der MDK hätte ja schon auf die E-013 verweisen können --Radeleff 09:17, 9. Sep 2009 (CEST)
GMDS
Konsens mit Kommentar : E-013, genau! Was lesen wir unter den Definitionen zu den ICD-Kodes E43 und E44.-: "Liegt nur eine Messung vor, so stützt sich die Diagnose auf Annahmen und ist ohne weitere klinische Befunde oder Laborergebnisse nicht endgültig..." (Anm.: Verdachtsdiagnose; mit dafür gültigen Regelungen)"... In jenen außergewöhnlichen Fällen, bei denen kein Gewichtswert vorliegt, sollte man sich auf klinische Befunde verlassen." In so Fern sollte der Satz: "Darüber hinaus sind durch eine qualitative/quantitative Ernährungsanamnese /Ernährungsprotokoll und/oder durch gängige Screeningverfahren/Scores die Mangelernährung zu erfassen und der Proteinmangel laborchemisch nachzuweisen (z.B. Serumalbumin)." in seiner Absolutheit relativíert werden. In begründbaren Einzelfällen ist eine Kodierung auch ohne z.B. den laborchemischen Nachweis möglich.