KDE-337: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Rückmeldung SEG-4:)
Zeile 13: Zeile 13:
 
== Kodierempfehlung SEG-4: ==
 
== Kodierempfehlung SEG-4: ==
 
Zu Fall 1:
 
Zu Fall 1:
J13 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae mit U80.1! Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern, Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Penizillin, Oxacillin, Makrolid-Antibiotika, Oxazolidinone oder Streptogramine  
+
J13 ''Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae'' mit U80.1! ''Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern, Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Penizillin, Oxacillin, Makrolid-Antibiotika, Oxazolidinone oder Streptogramine''
  
Nicht kodiert wird B95.3! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, Streptococcus pneumoniae als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert
+
Nicht kodiert wird B95.3! ''Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, Streptococcus pneumoniae als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert'' sind.
sind.
+
  
Der Text zur Tabelle 2 der DKR D012 ist 2010 geändert worden: „Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.“ B95.3! ist zwar ein obligat anzugebender Ausrufezeichenkode. Aber nach DKR D012 werden für lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind, Schlüsselnummern des ICD-Kapitels I (B95! – B98!) zur Identifizierung des Infektionserregers nur hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist. Im o. g. Fall sind bereits alle Informationen zum Infektionserreger im Kode J13 und U80.1! enthalten.
+
Der Text zur Tabelle 2 der [[DKR D012]] ist 2010 geändert worden: „Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.“ B95.3! ist zwar ein obligat anzugebender Ausrufezeichenkode. Aber nach [[DKR D012]] werden für lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind, Schlüsselnummern des ICD-Kapitels I (B95! – B98!) zur Identifizierung des Infektionserregers nur hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist. Im o. g. Fall sind bereits alle Informationen zum Infektionserreger im Kode J13 und U80.1! enthalten.
  
 
Zu Fall 2:
 
Zu Fall 2:
J15.2 Pneumonie durch Bakterien, anderenorts nicht klassifiziert, Pneumonie durch Staphylokokken mit B95.6! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind und mit U80.0! Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere
+
J15.2 ''Pneumonie durch Bakterien, anderenorts nicht klassifiziert'', ''Pneumonie durch Staphylokokken'' mit B95.6! ''Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind'', Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind und mit U80.0! ''Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere
therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern, Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin, Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone und mit U69.00! Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke, Sekundäre Schlüsselnummern für Zwecke der externen Qualitätssicherung, Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter.
+
therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern, Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin, Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone'' und mit U69.00! ''Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke, Sekundäre Schlüsselnummern für Zwecke der externen Qualitätssicherung, Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter''.
  
In zweiten Fall enthält der obligat anzugebende Ausrufezeichenkode B95.6! gegenüber J15.2 die Mehrinformation, dass es sich um eine Pneumonie durch einen Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, handelt. Daher ist in diesem Fall B95.6! zusätzlich zu kodieren.
+
In zweiten Fall enthält der obligat anzugebende Ausrufezeichenkode B95.6! gegenüber J15.2 die Mehrinformation, dass es sich um eine Pneumonie durch einen ''Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind'', handelt. Daher ist in diesem Fall B95.6! zusätzlich zu kodieren.
  
 
== Kommentar  FoKA: ==
 
== Kommentar  FoKA: ==

Version vom 30. April 2010, 10:18 Uhr

Schlagworte: Pneumonie, Infektionserreger

Stand: 20.04.2010

ICD:

Problem/Erläuterung

Fall 1: Stationäre Behandlung eines Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie durch penicillinresistenten Streptococcus pneumoniae. Fall 2: Stationäre Behandlung eines Patienten mit im Krankenhaus erworbener Pneumonie durch oxacillinresistenten Staphylococcus aureus? Wie sind o.g. Pneumonien zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4:

Zu Fall 1: J13 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae mit U80.1! Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern, Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Penizillin, Oxacillin, Makrolid-Antibiotika, Oxazolidinone oder Streptogramine

Nicht kodiert wird B95.3! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, Streptococcus pneumoniae als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind.

Der Text zur Tabelle 2 der DKR D012 ist 2010 geändert worden: „Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.“ B95.3! ist zwar ein obligat anzugebender Ausrufezeichenkode. Aber nach DKR D012 werden für lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind, Schlüsselnummern des ICD-Kapitels I (B95! – B98!) zur Identifizierung des Infektionserregers nur hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist. Im o. g. Fall sind bereits alle Informationen zum Infektionserreger im Kode J13 und U80.1! enthalten.

Zu Fall 2: J15.2 Pneumonie durch Bakterien, anderenorts nicht klassifiziert, Pneumonie durch Staphylokokken mit B95.6! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind und mit U80.0! Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern, Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin, Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone und mit U69.00! Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke, Sekundäre Schlüsselnummern für Zwecke der externen Qualitätssicherung, Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter.

In zweiten Fall enthält der obligat anzugebende Ausrufezeichenkode B95.6! gegenüber J15.2 die Mehrinformation, dass es sich um eine Pneumonie durch einen Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, handelt. Daher ist in diesem Fall B95.6! zusätzlich zu kodieren.

Kommentar FoKA:

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

Zurück zu KDE-336

Weiter zu KDE-338

Zurück zur Übersicht