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− | + | Ein Shunt ist im anatomischen Sinne weder eine Arterie noch eine Vene. Im ICD-10 Katalog wird unter T82.5 der operativ angelegte arteriovenöse Shunt genannt, so dass dieser Schlüssel ausgewählt werden muss. Dem widerspricht auch nicht die Koderrichtlinie [[DKR D002f]], die die Kodierung von Schlüsseln aus T80ff. untersagt, wenn es spezifischere Schlüssel für die Komplikation gibt. | |
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Version vom 3. Dezember 2010, 16:20 Uhr
Schlagwort: Shuntkomplikation
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 22.01.2009
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung
Verschlüsselung der Hauptdiagnose bei Patienten mit Aufnahme wegen Thrombose eines AV-Shunts.
Kodierempfehlung SEG-4
Für einen Patienten, der bereits vorher einen Shunt erhielt und bereits regelmäßig dialysiert wird, ist als Hauptdiagnose der entsprechende Grund der Aufnahme zu kodieren:
In der Regel handelt es sich um eine Thrombose des venösen Schenkels und ist deshalb mit I82.8 Embolie und Thrombose sonstiger näher bezeichneter Venen zu kodieren.
Ist in seltenen Fällen auch der arterielle Schenkel betroffen, kann dies durch den Kode I74.2 Embolie und Thrombose der Arterien der oberen Extremitäten oder I74.3 Embolie und Thrombose der Arterien der unteren Extremitäten ausgedrückt werden.
Hinweis zur Differenzierung der Kodierempfehlungen 15 und 245:
Der Shunt besteht in diesem Fall aus körpereigenem Material. Unter Bezug auf DKR D002 sind die o.g. Kodes die spezifischeren Schlüsselnummern in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Maßnahmen.
Kommentar FoKA
Dissens:
Ein Shunt ist im anatomischen Sinne weder eine Arterie noch eine Vene. Im ICD-10 Katalog wird unter T82.5 der operativ angelegte arteriovenöse Shunt genannt, so dass dieser Schlüssel ausgewählt werden muss. Dem widerspricht auch nicht die Koderrichtlinie DKR D002f, die die Kodierung von Schlüsseln aus T80ff. untersagt, wenn es spezifischere Schlüssel für die Komplikation gibt.
Rückmeldung SEG-4
Kein Anpassungsbedarf
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