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+ | # Können solche Leistungen hinzugerechnet werden, die durch das Pflegepersonal der Station erbracht werden? | ||
+ | # Können Leistungen in vollem Zeitumfang hinzugerechnet werden, die keine durchgehende Anwesenheit eines Vertreters der benannten Therapiebereiche erfordern (z.B. Belassen eines Coolpacks oder einer Rotlichtlampe für 30 Minuten)? | ||
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+ | # Nur die durch einen Therapeuten (Vertreter eines der benannten Therapiebereiche) erbrachten Leistungen können hinzugerechnet werden. | ||
+ | # Nur die Zeit, in der der Therapeut unmittelbar mit der Behandlung des Patienten befasst ist, ist hinzuzurechnen. | ||
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Version vom 7. Januar 2011, 14:57 Uhr
Kodierempfehlung Nr. 372
Schlagworte: Komplexbehandlung, Leistungserbringung
Stand: 16.12.2010
Problem/Erläuterung:
OPS 8-983 Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung fordert Leistungen in definierter „Therapiedichte“ bei Einsatz explizit benannter Therapiebereiche.
- Können solche Leistungen hinzugerechnet werden, die durch das Pflegepersonal der Station erbracht werden?
- Können Leistungen in vollem Zeitumfang hinzugerechnet werden, die keine durchgehende Anwesenheit eines Vertreters der benannten Therapiebereiche erfordern (z.B. Belassen eines Coolpacks oder einer Rotlichtlampe für 30 Minuten)?
Kodierempfehlung SEG-4:
- Nur die durch einen Therapeuten (Vertreter eines der benannten Therapiebereiche) erbrachten Leistungen können hinzugerechnet werden.
- Nur die Zeit, in der der Therapeut unmittelbar mit der Behandlung des Patienten befasst ist, ist hinzuzurechnen.
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