Diskussion:KDE-410: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. November 2011, 11:54 Uhr
DGfM
verstehe ich als Internist gar nix von; "riecht" wieder nach dem monokausalem Prinzip als Mantra zur Kodierablehnung.--Horndasch 19:02, 24. Okt. 2011 (CEST)
Dissens - Hier wurde ein eher komplexes Problem durch die SEG sehr reduziert dargestellt. Die Indikation für die Scheidenfixation ist die Behandlung oder einer tatsächlichen vorhandenen oder das Vorhandensein von Risikofaktoren für eine drohende Harninkontinenz. In der Definition der DRG N04Z ist ausdrücklich diese (oder vergleichbare) Kodierungen eine mögliche Bedingungfür die Triggerung der DRG (Tabelle N04.3). Um die Korrektheit der Kodierung zu prüfen, bedarf es der Darstellung des OP-Berichts und eines urodynamischen Befundes. Wenn die SEG4 diese Kodierung als nicht regelkonform ansieht, hat sie die Möglichkeit, eine Anpassung der Tabellen im Vorschlagsverfahren einzubringen. --Dennler 21:25, 2. Nov. 2011 (CET)
Noch keine Meinung - Diskussionsbedarf. --gerrit frühauf 22:49, 2. Nov. 2011 (CET)
Die Frage ist doch ob eine vaginale Scheidenstumpffixation ein "standardmäßiger" Bestandteil der vaginalen Hysterektomie ist? Würde das wie Ulf in der Grundsätzlichkeit verneinen, darum Dissens --Radeleff 08:59, 3. Nov. 2011 (CET)
GMDS
Konsens mit Kommentar:
Es handelt sich hier um eine Erweiterung des Eingriffes mit anderer, prophylaktischer Intension (Senkungsprophylaxe). Letzlich ist über die Kodierbarkeit nur im Einzelfall anhand des OP-Berichtes entscheidbar. Der alleinige Wundverschluß im Rahmen der vaginalen Hysterektomie kann die zusätzliche Kodierung von 5-704.43 Scheidenstumpffixation, vaginal nicht begründen. Schaeg