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+ | definiert den Harnwegsinfekt. Diese Nebendiagnose findet sich häufig. Welche medizinische Kriterien rechtfertigen die Kodierung? | ||
== Kodierempfehlung SEG 4 == | == Kodierempfehlung SEG 4 == |
Version vom 24. Februar 2012, 15:05 Uhr
Schlagwort: Harnwegsinfekt
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 22.01.2009
ICD: N39.0
Problem/Erläuterung
Die ICD-Schlüsselnummer N39.0
definiert den Harnwegsinfekt. Diese Nebendiagnose findet sich häufig. Welche medizinische Kriterien rechtfertigen die Kodierung?
Kodierempfehlung SEG 4
Eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:
- Signifikante Leukozyturie (mehr als 8 Leukos pro GF im zentrifugierten Sediment plus signifikanter Keimzahl (mind. 100.000 Keime/ml) und Therapie
- Asymptomatische Bakteriurie bei Kindern/Schwangeren mit Antibiose nach Antibiogramm und bei urologischer Ursachenabklärung mit spezifischer Diagnose und Therapie
- Typische, dokumentierte und nachvollziehbare Klinik und Therapie
Die Exkl. unter der Gruppe Sonstige Krankheiten des Harnsystems (N30-N39) sind zu berücksichtigen.
Siehe auch Kodierempfehlung 276.
Kommentar FoKA
Dissens (Revision 24.02.2012):
Die Festlegung der Kriterien seitens der SEG 4 zur Rechtfertigung der Kodierung eines Harnwegsinfektes ist so nicht zu akzeptieren, da sie eine willkürliche Auslegung darstellt.
Grundlegend müssen mindestens 2 der folgenden Anzeichen vorliegen: Fieber > 38°C, Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Missempfinden und mindestens eins der folgenden Kriterien wie Urinkultur mit mehr als 10 hoch 5 Kolonien/ml Urin einzelnen Uropathogene bei Patienten, die mit entsprechenden antimikrobiellen Therapie behandelt werden und/oder die Diagnose des Arztes.
Ein Ressourcenverbrauch im Sinne der Nebendiagnosendefinition wird vorausgesetzt.
Der FoKA der DGfM verweist ergänzend auf die Definition des Robert-Koch-Instituts für nosokomiale Infektionen.
Eine Definition der ambulant erworbenen Harnwegsinfektionen ist in der S3-Leitlinie des AWMF enthalten.
Rückmeldung SEG 4
Kein Anpassungsbedarf.
N39.0 differenziert nicht zwischen komplizierten/symptomatischen und unkomplizierten Harnwegsinfekten. Die zitierte Definition vom RKI [1] bezieht sich auf die nosokomiale symptomatische Harnwegsinfektion.
Hinweis
Siehe auch Kodierempfehlung N-005 der FoKA zur Zystitis / Harnwegsinfekt
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