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OPS: [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2010/block-5-87...5-88.htm#code5-886 5-886.2]
 
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== Kodierempfehlung SEG-4: ==
 
== Kodierempfehlung SEG-4: ==
Die Durchführung von sog. Pexie-Nähten im Rahmen einer brusterhaltenden Therapie rechtfertigt nicht die zusätzliche Kodierung von [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2010/block-5-87...5-88.htm#code5-886 5-886.2]. Mastopexie bezeichnet die Straffung der <U>gesamten</U> Brust (z.B. bei Ptosis), nicht aber eine Teilstraffung (an der Mamille oder intramammär). Bei der „Pexie“-Naht handelt es sich um eine Prozedurenkomponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird.
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<span style="color:red">„Wird zurzeit überarbeitet“.</span>
 
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Dies gilt analog für Eingriffe bei gutartigen Mamma-Tumoren.
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== Kommentierung FoKA: ==
 
== Kommentierung FoKA: ==
Konsens mit Kommentar:
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Konsens mit Kommentar (gültig bis 16.01.2012):
  
 
Konsens im Nichtgebrauch des OPS-Kodes der Mastopexie.
 
Konsens im Nichtgebrauch des OPS-Kodes der Mastopexie.

Version vom 21. März 2012, 11:39 Uhr

Schlagworte: Mastopexie, Mamma, Therapie, brusterhaltend

Stand: 28.10.2010

Aktualisiert: 16.01.2012

OPS: 5-886.2

Problem/Erläuterung:

Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Gewebestraffung an der Mamille (mittels „Pexie-Naht“) dokumentiert. Rechtfertigt das die zusätzliche Kodierung von OPS 5-886.2 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Mastopexie neben dem brusterhaltenden Primäreingriff zur Behandlung des Mammakarzinoms?

Kodierempfehlung SEG-4:

„Wird zurzeit überarbeitet“.

Kommentierung FoKA:

Konsens mit Kommentar (gültig bis 16.01.2012):

Konsens im Nichtgebrauch des OPS-Kodes der Mastopexie.

Bei nicht genannter OP-Technik kann nicht bewertet werden, ob es sich um einen standardmäßig in der OP enthaltenen intergralen Bestandheit handelt.

Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob Maßnahmen an der Mamille durch einen Kode aus 5-882.- zu kodieren sind.

Rückmeldung SEG-4:

Übereinstimmung


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