Anfrage 0053: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „'''1. Anfrage vom:''' 22.01.2013 '''Stand: ''' '''2. Problembeschreibung:''' Erfordernisse bezüglich Qualifikation der „Physiotherapie“ zur kodierba…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 22: | Zeile 22: | ||
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: ''' | '''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: ''' | ||
8-98b | [Ich habe diesbezüglich beim DIMDI angefragt. Dort hiess es dass es hier bezüglich der Qualifikation des Erbringer der Physiotherapie keine genaueren Angaben gäbe. 8-98b] Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls | ||
== Antwort == | == Antwort == | ||
| Zeile 28: | Zeile 28: | ||
Zurück zu [[Anfrage | Zurück zu [[Anfrage 0052]] | ||
Weiter zu [[Anfrage | Weiter zu [[Anfrage 0054]] | ||
Version vom 24. Januar 2013, 14:37 Uhr
1. Anfrage vom: 22.01.2013
Stand:
2. Problembeschreibung:
Erfordernisse bezüglich Qualifikation der „Physiotherapie“ zur kodierbarkeit der 8-98b.
3. Frage:
Kann, wenn die OPS 8-98b abgerechnet wird zur Erbringung der „Massnahmen der Physiotherapie“ eine stattlich geprüfte Gymnastiklehrerein mit Zusatzausbildung Bewegungstherapie eingesetzt werden.
4. ggf. Lösungsansatz:
Ich habe diesbezüglich beim DIMDI angefragt. Dort hiess es dass es hier bezüglich der Qualifikation des Erbringer der Physiotherapie keine genaueren Angaben gäbe.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
[Ich habe diesbezüglich beim DIMDI angefragt. Dort hiess es dass es hier bezüglich der Qualifikation des Erbringer der Physiotherapie keine genaueren Angaben gäbe. 8-98b] Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
Antwort
Zurück zu Anfrage 0052
Weiter zu Anfrage 0054