KDE-468
Schlagwort: Karpaltunnelsyndrom, Neurolyse, Dekompression
Stand: 2013-01-08
Aktualisiert: 27.08.2015
Problem/Erläuterung:
Aufnahme zur Durchführung einer Neurolyse bei Karpaltunnelsyndrom. Ist zusätzlich zu einem OPS-Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand der OPS Kode 5-056.3 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Arm kodierbar?
Kodierempfehlung SEG-4:
Nur ein OPS-Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand ist zu verwenden. Auch das Alphabetische Verzeichnis des OPS führt unter den Suchbegriffen "Karpaltunnel", "Dekompression und Neurolyse" zum OPS-Kode 5-056.4. Die Dekompression des N. medianus erfordert bei Vorliegen eines Karpaltunnelsyndroms in der Regel die Präparation bis in den Bereich des proximalen Handgelenks. Das Alphabetische Verzeichnis verweist ausschließlich auf die Operation an der Hand. Hinweise bezüglich einer anatomischen Grenzziehung "Hand/proximales Handgelenk" finden sich zu diesem Kode nicht, sondern nur bei anderen OPS-Kodes, z.B. bei 5-85 Operationen an Muskeln, Sehnen, Faszien und Schleimbeuteln.
Kommentierung FoKA:
Dissens:
Es muss gemäß durchgeführter Operation (d.h. Lokalisation der durchgeführten Neurolyse) genau verschlüsselt werden, d.h. es kann auch ein Eingriff an Hand und Arm notwendig sein (siehe auch "S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie des Karpaltunnelsyndroms").
Rückmeldung SEG 4
Aus der Kommentierung ist kein Dissens ableitbar. (27.08.2015)
Zurück zu KDE-467
Weiter zu KDE-471