KDE-215
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Version vom 26. Mai 2017, 14:04 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge)
Schlagwort: P70.0 Syndrom des Kindes einer Mutter mit gestationsbedingtem Diabetes mellitus, P70.1 Syndrom des Kindes einer diabetischen Mutter
Stand: 2008-04-24
Aktualisiert: 2011-01-13
Problem/Erläuterung
Wann kann
- P70.0 Syndrom des Kindes einer Mutter mit gestationsbedingtem Diabetes mellitus
oder
- P70.1 Syndrom des Kindes einer diabetischen Mutter kodiert werden?
Kodierempfehlung
Die Kodierbarkeit von P70.0 bzw. P70.1 setzt die folgenden Kriterien voraus:
- bestätigte Diagnose O24.- Diabetes mellitus in der Schwangerschaft (Mutter)
- Blutzuckerbestimmungen nach Schema (z.B. nach 1, 3, 6 und 12 Stunden)
- Ein oder mehrere Blutzuckerwert(e)in den ersten 24 Lebensstunden unter 35 mg/dl oder nach 24 Stunden unter 45 mg/dl
- das Vorhandensein von klinischer Ausprägung beim Neugeborenen (z.B. Makrosomie, Zittrigkeit, Hypokalzämie, transitorische Tachypnoe, Atemnotsyndrom, Polyzythämie, Plethora, Hyperbilirubinämie, Kardiomegalie, Zyanose, Azidose, Elektrolytstörung, Krämpfe)
- therapeutische Konsequenzen (z.B. Glucose-Infusion bzw. orale Gabe von Maltodextrin oder Formula-Nahrung in kurzzeitigen Abständen, ggf. weitere symptomatische Therapie je nach klinischer Ausprägung)
Kommentar FoKA
Konsens mit Kommentar:
Sowohl diagnostischer als auch therapeutischer Ressourcenverbrauch rechtfertigt gemäß DKR D003d die Kodierung der genannten Kodes als Nebendiagnose. Im Falle einer Mutter mit Diabetes und ausschließlich dignostischem Aufwand ohne Nachweis eines pathologischen Befundes beim Kind ist die Kodierung der Nebendiagnose [Z83.3] gerechtfertigt.
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