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Version vom 9. September 2013, 08:27 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Kodierempfehlung SEG-4:)

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Schlagworte: Bronchialschleimhaut, Biopsie, Blutstillung

Stand: 20.08.2013

Aktualisiert:

OPS: 1.430.1

Problem/Erläuterung

Im Rahmen einer Bronchoskopie wird eine Biopsie aus der Bronchialschleimhaut entnommen. Bei der abschließenden Inspektion zeigt sich eine Sickerblutung an der Biopsiestelle. Diese wird mittels Adrenalinlösung gestillt. Ist in diesem Fall die Blutstillung gesondert zu kodieren?.

Kodierempfehlung SEG-4:

Die Biopsie der Bronchialschleimhaut ist mit dem OPS-Kode 1.430.1 Endoskopische Biopsie an respiratorischen Organen, Bronchus zu verschlüsseln. Dies beinhaltet gemäß DKR P001, Abschnitt Prozedurenkomponenten, die dabei notwendigen Maßnahmen zur Blutstillung. Diese ist somit nicht zusätzlich zu kodieren.

Kommentierung FoKA:

Rückmeldung SEG-4:


Direkt-Link SEG-4

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