KDE-496
Schlagworte: Rhizarthrose, Sehneninterposition
Erstellt: 15.01.2014
Aktualisiert:
Problem/Erläuterung
Aufnahme zur Durchführung einer Resektionsarthroplastik bei Rhizarthrose. Hierbei erfolgte nach Entfernung des Os trapezium eine Sehnenaufhängung des ersten Mittelhandknochens mittels APL-Sehne (Abductor-Pollicis-Longus-Sehne). Ist neben dem OPS-Kode 5-847.12 Resektionsarthroplastik an Gelenken der Hand: Rekonstruktion mit autogenem Material und Sehneninterposition, Daumensattelgelenk" zusätzlich 5-852.f3 Exzision an Muskel, Sehne und Faszie: Entnahme von Sehne zur Transplantation, Unterarm zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG-4:
Nur der OPS-Kode 5-847.12 Resektionsarthroplastik an Gelenken der Hand, Rekonstruktion mit autogenem Material und Sehneninterposition, Daumensattelgelenk ist zu verwenden. Dieser Kode bildet die für den Eingriff relevanten Komponenten ab. Die Verwendung einer Sehne als autogenes Material, welche für die Sehenaufhängung eine notwendige Voraussetzung darstellt, ist im Kode beschrieben und somit integraler Bestandteil des Kodes. Es findet sich kein Hinweis zum Kode 5-847.12, wonach die Sehnenentnahme noch zusätzlich zu kodieren ist.
Kommentierung FoKA:
..............
(27.01.2014)
Zurück zu KDE-495
Weiter zu KDE-497
Dissens:
Eine Sehnenentnahme kann durchaus ergänzend kodiert werden, wenn diese als eigenständiger Eingriff erfolgt ist. Aus der Fallbeschreibung der KDE-496 geht dies jedoch gar nicht hervor. Sollte die Sehne nur verlagert worden sein, wäre dies tatsächlich mit 5-847.- abgebildet.
26.01.14 R. Bartkowski