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Version vom 26. Mai 2017, 14:35 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge) (Kodierempfehlung SEG-4)

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Schlagwort: Exzision, radikale

Stand: 18.12.2008

Aktualisiert: 01.01.2017

OPS: 5-894 5-895

Problem/Erläuterung

Im OPS 5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ist definiert, dass eine lokale Exzision einer Fläche von bis zu 4 cm² oder einem Raum bis zu 1 cm³ entspricht.

Beim Kode 5-895 Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut fehlt eine solche Definition.

Wie ist nun eine Exzision einer Fläche von > 4 cm² oder eines Raumes von >1 cm³ in den Fällen zu kodieren, in denen dies klinisch keiner radikalen oder ausgedehnten Exzision entspricht (ohne Sicherheitsabstand z.B. an Brustwand, Rücken, Bauch, Gesäß usw.)? Ist hier ein Kode aus 5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut zu verwenden?

Kodierempfehlung SEG-4

Ein Kode aus 5-895 Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ist zu kodieren. Aufgrund des Hinweises zum OPS-Kode 5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ist eine klare Definition bezüglich der Fläche und des Raumes vorgegeben. Somit sind alle größeren Exzisionen als ausgedehnt und/oder radikal zu kodieren, da keine andere Kodiermöglichkeit zur Verfügung steht.

Für Fälle ab 2017 sind die Änderungen der In-und Exklusiva unter 5-895 zu beachten.

Siehe auch Kodierempfehlung 206

Kommentar FoKA

Konsens

Hinweis

Siehe auch KDE-6 und KDE-206


Direkt-Link SEG-4

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