Anfrage 0005

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1. Problembeschreibung:

Wiederaufnahme eines Patienten nach radikaler Prostektomie (C61) mit einer infizierten Lymphocele


2. Frage:

lt.MdK ist die HD C61 ( DKR 0201 ). Ich kann mich damit nicht so ganz anfreunden, da es bei der Procedur 5-408.21 zu einer Fehler DRG führt. Wie ist es richtig?


3. ggf. Lösungsansatz:


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Unter Berücksichtigung der Klarstellung des Schlichtungsausschusses Bund gem. § 17c Abs. 3 KHG,AZ 01/2015 vom 04.07.2016, der am 27.07.2016 mit Veröffentlichung in Kraft getreten ist in diesem Beispiel ab 2016 die Lymphocele als Hauptdiagnose und das Prostata-Karzinom als Nebendiagnose zu verschlüsseln

(Stand 01.02.2019)



Jegliche Kodierung dient zunächst der Abbildung des klinischen Behandlungsprozesses und sollte so korrekt und spezifisch wie möglich erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Ergebnis der Gruppierung des Falls eine Fehler-DRG resultiert.

Bisher wurde bei der Bearbeitung aller Kodierempfehlungen zur Behandlung von Komplikationen nach Tumorbehandlungen durch den FoKA darauf orientiert, das Karzinom als Hauptdiagnose immer dann zuzuweisen, wenn die Komplikation in einem engen Zusammenhang mit dem Tumor oder dessen Behandlung steht.

Demzufolge ist auch im genannten Beispiel das Prostata-Karzinom (C61) als Hauptdiagnose zu wählen.

(Stand 22.08.2013)



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