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Schlagwort: Cholestase – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 16.08.2012

Aktualisiert: 31.08.2020

Entscheidung des Schlichtungsschusschusses veröffentlicht am: 21.07.2020

Problem/Erläuterung:

Ist bei Vorliegen einer extrahepatischen Cholestase durch ein präpapilläres Konkrement, welche durch Papillotomie behandelt wurde, neben dem ICD-Kode K80.51 Gallengangsstein ohne Cholangitis oder Cholezystitis, mit Gallenwegsobstruktion zusätzlich der ICD-Kode K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase anzugeben?

Kodierempfehlung SEG-4:

Die Inklusiva zum ICD-Kode K71.0 beinhalten neben der Cholestase, die in Verbindung mit toxischen Leberzellschädigungen auftritt, auch eine „reine“ Cholestase. Ätiopathogenetisch und klassifikatorisch sind diese Zustände von der extrahepatischen Cholestase abzugrenzen (siehe hierzu K83.1 ). Entsprechend der Bezeichnung des ICD-Kodes K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase werden hiermit toxische Leberschäden erfasst, die eine Cholestase zur Folge haben, nicht umgekehrt.

Die Einteilung toxischer Leberschäden nach dem betroffenen Zelltyp beinhaltet u.a. Schäden vom hepatitischen Typ und Verfettung (Zielzelle: Hepatozyt), und Schäden vom cholestatischen Typ (Zielzellen: Cholangiozyt und Hepatozyt). Als so genannte „reine“ Cholestase wird eine toxisch bedingte Störung des Galleflusses ohne eine begleitende Entzündung bezeichnet.

Der ICD-Kode K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase ist somit bei Vorliegen einer nicht toxisch bedingten, extrahepatischen Gallen(wegs-)stauung nicht anzugeben.

Kommentierung FoKA:

Dissens:

Der Satz "Entsprechend der Bezeichnung des ICD-Kodes K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase werden hiermit toxische Leberschäden erfasst, die eine Cholestase zur Folge haben, nicht umgekehrt." ist weder aus dem systematischen noch aus dem alphabetischen Verzeichnis ableitbar. Statt dessen ist im Kode auch der Begriff "Cholestase mit Leberzellschädigung" eingeschlossen,

Aus der Problembeschreibung geht darüber hinaus nicht hervor, ob eine Leberschädigung durch die Cholestase verursacht wurde.

Rückmeldung SEG 4

Keine Ätiologie-Kodierung. Kein Änderungsbedarf.

(27.08.2015)

Entscheidung Schlichtungsausschuss (21.07.2020)

Der Kode K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase ist nur dann anzuwenden, wenn eine durch Giftstoffe ausgelöste toxische Leberkrankheit mit nachfolgender, zumeist intrahepatischer Cholestase vorliegt.



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