Diskussion:Anfrage 0366

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Aus meiner Sicht gelten die tatsächlich gemessenen Werte. Der Beatmungsmodus "SPN-CPAP" kann aus meiner Sicht nicht als Beatmungsstunden berücksichtigt werden. Es handelt sich um Spontanatmung mit Unterstützung die bei Erwachsenen nicht anrechenbar ist. Diese Beatmungsform ist bei Kindern bis 5 Jahre anrechenbar (s. Spezielle KR 1001).--Loehr (Diskussion) 10:05, 2. Sep. 2024 (CEST)


ad 1: Hier habe ich keine klare Meinung. Es wäre interessant, wie Ulf sich hier äußert, da er glaube ich am nächsten an diesem Thema ist/war. ad 2: Unterschiedliche Gerätehersteller haben unterschiedliche Bezeichnungen für ihre Beatmungsmodi. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die unterschiedlichen Begriffe ganz andere Bedeutung haben könnten. Daher würde ich immer die Parameter des Gerätes als ausschlaggebendes Kriterium sehen. --Liebel 08:50, 23. Sep. 2024 (CEST)


Für ad 1 warte ich noch auf eine Rückmeldung des Geräteherstellers, gehe bislang aber immer nach den manuell eingestellten Werten, da diese als "Mindestwerte" zur Therapie vorgesehen sind.
Bei ad 2 stimme ich Jörg zu und muss Frank widersprechen. Entscheidend sind die angegebenen Drücke und nicht die Bezeichnung des Beatmungsmodus. Es gibt auch den Beatmungsmodus "SPONTAN" eines Herstellers, bei dem es sich aber um einen CPAP/ASB Modus und somit eine maschinelle Beatmung handelt.
In dem Euch zur Verfügung gestellen Screenshot ist zu sehen, dass die Angabe der Druckunterstützung bei dem Beatmungsmodus SPN-CPAP nicht über alle Tage gleich ist. An den ersten vier Tagen ist ein Delta von 0 aufgeführt und in den darauf folgenden Tagen dann ein Delta von 5. Intensivmedizinisch handelt es sich dabei trotz derselben Bezeichnung um zwei unterschiedliche Beatmungstherapien.--Schaefer (Diskussion) 17:54, 7. Nov. 2024 (CET)



ad 1: für mich galten bisher immer die eingestellten Werte, da die gemessenen Werte auch Messfehler enthalten können und die Beatmungsziele und -intention belegen. Allerdings sollten diese nicht zu sehr differieren, da man ja ansonsten auch die angewendete Therapie in Frage stellen muss

ad 2: durch den Wald verschiedener Hersteller und dem Wahn eigene Beatmungsmodi zu erfinden (insbesondere auch bei Heimbeatmungsgeräten), zumindest seitens der Bezeichnung sind für mich die eingestellten Paramater entscheidend. Diese müssen definiert sein, zur Not durch das Handbuch des Herstellers. Der Nachweis eines ausreichenden Beatmungsdrucks ist natürlich zwingend erforderlich und nachvollziehbar zu gestalten. Wenn es eine nicht gleich erkennbare Kalkulation oder eine Summe verschiedener Drücke ist, müssen diese natürlich dann mit Erklärung darstellbar und nachvollziehbar sein. Eine falsche oder neue Softwarekonfiguration muss auch glaubhaft darstellbar sein. Z.B. durch Hinzuziehen des Herstellers. Ansonsten sind die Bezeichnungen für mich nur noch Schall und Rauch --Stute (Diskussion) 10:18, 13. Nov. 2024 (CET)


Bin ganz bei Heiko! Dies sollten auch grundsätzliche Fragen sein, die primär die MedizinerInnen der betreffenden Klinik für Ihre Patienten klären müssen. Denn wie soll anders die richtige Geräteeinstellung z.B. auch bei Personalwechsel gefunden werden? Wer dann noch ein PDMS-System hat, der sollte diese Frage dann auch grundsätzlich klären. Dies kann dann in einer SOP oder ähnlich münden. Größeren Abweichungen in Einstellung und Messung müssen nachgegangen werden. Die Kodierung ist da noch gar nicht an der Reihe, das sind alles Fragen, die die KlinikerInnen klären müssen. Besteht eine Klärung der Sachverhalte, dann hilft es, wenn sich die KlinikerInnen mit den MedizincontrollerInnen und der it zusammensetzen, damit auch die Regelungen der DKR bei der Dokumentation mitbeachtet werden können. Dann ist auch weitestgehend klar, wie kodiert werden muss. Vor allem ist die DKR D001 und der Einleitung der DKR so gewährleistet: Kodierung ergibt sich aus der medizinischen Dokumentation und kann dann auch medizinisch begründet vertreten werden.--D. Laufer (Diskussion) 14:57, 15. Nov. 2024 (CET)