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Schlagworte: Flüssigkeitsersatz

Erstellt: 24.02.2016

Aktualisiert: 01.01.2026

Problem/Erläuterung

Bei der Berechnung der Aufwandspunkte für die OPS-Kodes 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) und 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) wird als Leistung ein „Flüssigkeitsersatz in hohen Mengen (> 5 l/24 Std.)“ erfasst.

Schließt die Berechnung auch die Flüssigkeitsmengen ein, die oral oder enteral (über Sonde) verabreicht werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

Oral oder enteral verabreichte Flüssigkeiten werden nicht für die Berechnung herangezogen. Es ist nur der parenterale Ersatz von Flüssigkeiten zu berücksichtigen.

Siehe hierzu „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des DIMDI.

Für Fälle ab 2026 wurden beim BfArM die Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung angepasst. https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kodiersysteme/Kodierfragen/opsanleitung-intensivmedizin-seit2026-8009.pdf?__blob=publicationFile

Kommentierung FoKA:

Konsens (Stand 04.04.2016)


Direkt-Link SEG-4

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