Diskussion:Anfrage 0398
Aus DGfM
Ich würde das so sehen: Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das der Patient an seine für Ihn notwendigen Medikamente kommt oder es keine andere Form der Abrechnung mit den Kostenträgerngibt sind die jeweiligen Mengen bei einem ZE und/oder NUB mit zu berücksichtigen, da dem Krankenhaus ja auch die Kosten hierfür entstanden sind. (Rigo Habrecht)