Diskussion:Anfrage 0400
Aus DGfM
Bei dem hier geschilderten operativem Vorgehen, indem ja explizit auch die Verwachsungen beschrieben werden, würde ich die Uterolyse (5-569.3*) verschlüsseln, bei reiner operativer Freilegung zur Vermeidung von iatrogenen Verletzungen nur die 5-569.0*. Und wenn die Freilegung typischer Bestandteil einer OP ist, dann wäre das meiner Meinung nach nicht zu verschlüsseln. Eine spezifische Erkrankung des Ureters muss hier nicht vorgelegen haben, aber ich kann ja die bisher inapparente Erkrankung auch während des Eingriffs festgestellt haben.
Wendischhoff (Diskussion) 11:35, 30. Sep. 2026 (CEST)