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Version vom 12. Februar 2009, 10:38 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Problem/Erläuterung:)

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Schlagwort: Kontrolluntersuchung, Ösophagusvarizen, Leberzirrhose

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 22.01.2009

ICD: I98.20* I85.9 K70.3

Problem/Erläuterung:

Ein Patient wird aufgenommen zur Kontrolle bei Z.n. Banding der Ösophagusvarizen vor 6 Wochen bei bekannter äthyltoxischer Leberzirrhose. Gastroskopisch zeigt sich keine Blutung, nur minimale Restvarizen. Es wird keine Indikation mehr gesehen zu einem erneuten Banding.
Was ist als HD zu kodieren: Z09.88 Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen anderer Krankheitszustände, I85.9 Ösophagusvarizen ohne Blutung zusammen mit der Nebendiagnose K70.3 Alkoholische Leberzirrhose?

Kodierempfehlung:

HD:K70.3† Alkoholische Leberzirrhose

ND: I98.20* Ösophagus- und Magenvarizen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten, ohne Angabe einer Blutung

Die Ösophagusvarizen auf dem Boden der äthyltoxischen Leberzirrhose sind bekannt. Sie haben den stationären Aufenthalt hauptsächlich veranlasst. Sie wurden endoskopisch kontrolliert bei Z.n. vorangegangenem Banding. Aufgrund des Befundes wurde von weiteren Maßnahmen abgesehen. Die Ösophagusvarizen sind spezifisch über das Kreuz-Stern-System abbildbar.

Kommentar FoKA

Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.

Rückmeldung SEG 4

Übereinstimmung


Direkt-Link SEG-4

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