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Version vom 6. November 2009, 13:38 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Kodierempfehlung SEG-4)

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Schlagwort: Materialkombination, Frakturen, Osteosynthese

Stand: 22.10.2009

OPS:

Problem/Erläuterung

  1. Welche Voraussetzungen müssen zur Kodierung einer Osteosynthese durch „Materialkombination“ bei der Versorgung von Frakturen (5-790 ff) vorliegen?
  2. Wann sind verschiedene Osteosyntheseverfahren einzeln zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4

Ad 1.:
Dieselbe Lokalisation und derselbe Zugang mit mindestens zwei verschiedenen Verfahren (z.B. Platte und Zuggurtung) oder unterschiedlichen Werkstoffen (z.B. Zement und Metall)

  • Kodierung mit einem Kode für Materialkombination.

Ad 2.:
Mehrere Lokalisationen oder dieselbe Lokalisation mit mehreren offenchirurgischen Zugängen und/oder minimal-invasiven Zugängen zum Einbringen des Osteosynthesematerials:

  • Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.

Zweizeitiges Vorgehen:

  • Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.

Hinweis:
Wird eines der aufgeführten Verfahren arthroskopisch assistiert durchgeführt, ist zusätzlich der Kode 5-810.6 Arthroskopische Gelenkrevision, Arthroskopisch assistierte Versorgung einer Fraktur anzugeben.

Kommentar FoKA:

Kommentierung steht noch aus.

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

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