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Schlagwort: Materialkombination, Frakturen, Osteosynthese

Stand: 13.01.2011

OPS:

Problem/Erläuterung

  1. Welche Voraussetzungen müssen zur Kodierung einer Osteosynthese durch „Materialkombination“ bei der Versorgung von Frakturen (5-790 ff) vorliegen?
  2. Wann sind verschiedene Osteosyntheseverfahren einzeln zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4

Behandlungsfälle bis einschließlich 2009 werden wie folgt kodiert:

Ad 1.: Dieselbe Lokalisation und derselbe Zugang mit mindestens zwei verschiedenen Verfahren (z.B. Platte und Zuggurtung) oder unterschiedlichen Werkstoffen (z.B. Zement und Metall)

  1. Kodierung mit einem Kode für Materialkombination.

Ad 2.: Mehrere Lokalisationen oder dieselbe Lokalisation mit mehreren offenchirurgischen Zugängen und/oder minimal-invasiven Zugängen zum Einbringen des Osteosynthesematerials:

  1. Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.

Zweizeitiges Vorgehen: - Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.

Hinweis:
Wird eines der aufgeführten Verfahren arthroskopisch assistiert durchgeführt, ist zusätzlich der Kode 5-810.6 Arthroskopische Gelenkrevision, Arthroskopisch assistierte Versorgung einer Fraktur anzugeben.

Ab der OPS-Version 2010 sind die Kodes für Materialkombination bzw. Materialkombinationen im Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) nicht zu verwenden. Stattdessen sind bei Kombinationen von Osteosynthesematerialien während eines Eingriffs alle Komponenten einzeln zu kodieren.

Kommentar FoKA:

Kommentierung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

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