KDE-428
Aus DGfM
Schlagwort: Seelsorger, Palliativmedizin
Aktualisiert: 2012-02-14
Problem/Erläuterung:
Können die durch einen Seelsorger erbrachten Leistungen z.B. bei den OPS-Komplexkodes
8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung
und
8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung für die Therapiezeit berücksichtigt werden?
Kodierempfehlung SEG-4:
Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden. Der Seelsorger gehört nicht zur Gruppe der Therapeuten/Behandler. Somit sind die Leistungen eines Seelsorgers nicht bei der Therapiezeit zu berücksichtigen.
Kommentierung FoKA:
Noch ausstehend.
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