Anfrage 0048
Aus DGfM
Version vom 3. Januar 2013, 11:32 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge)
1. Anfrage vom: 29.10.2012
Stand:
1. Problembeschreibung:
Beim Patienten wurde wegen einer Arteriosklerose mit offener Ferse zum einen die I70.24 „Artherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Gangrän“, als auch die L89.37 „Dekubitus 4. Grades: Ferse“ kodiert.
2. Frage:
Handelt es sich hier um eine Doppelkodierung oder ist dies so zulässig ? Der MDK hat die I70.24 in I70.22 geändert und die L89.37 belassen, mit der Begründung: die von uns gewählte Kodierung sei eine nicht zulässige Doppelkodierung.
3. ggf. Lösungsansatz:
4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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