KDE-288
Schlagwort: Energie- und Eiweißmangelernährung
Erstellt: 11.08.2009
Aktualisiert: 15.01.2014
Problem/Erläuterung:
Welche Kriterien/Angaben sind für die Diagnosestellung einer Krankheit aus E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweißmangelernährung bzw. E44.- Energie- und Eiweißmangelernährung mäßigen und leichten Grades erforderlich?
Kodierempfehlung:
Energie- und Eiweißmangelernährung, auch Protein-Energie-Malnutrition (PEM) genannt, beschreibt eine bestimmte Form der Unterernährung, bei der das Defizit an Energie („Kalorien“) und Proteinen (Eiweiß) im Vordergrund steht.
Die in den Definitionen zu den ICD-Kodes E43 und E44.- aufgeführten Kriterien müssen nachgewiesen und dokumentiert sein.
Darüber hinaus sind durch eine qualitative/quantitative Ernährungsanamnese /Ernährungsprotokoll und/oder durch gängige Screeningverfahren/Scores die Mangelernährung zu erfassen und gegebenenfalls der Proteinmangel laborchemisch nachzuweisen (z.B. Serumalbumin).
Kommentierung FoKA
Dissens:
In den Hinweisen des DIMDI zur Definition des Energie- und Eiweißmangels im ICD-Katalog wird die obligate Messung des Serumeiweißes nicht gefordert.
Hinweis
Siehe auch FoKA-KDE E-013
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