DKR D005d
D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe
Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.
Es gibt keine allgemeine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Schlüsselnummern für Folgezustände. Der Folgezustand kann schon im Frühstadium des Krankheitsprozesses offenbar werden, z.B. neurologische Defizite als Folge eines Hirninfarktes, oder er zeigt sich Jahre später, z.B. die chronische Niereninsuffizienz als Folge einer früheren Nierentuberkulose.
Die Kodierung der Folgezustände von Krankheiten erfordert zwei Schlüsselnummern:
- eine für den aktuellen Rest-/Folgezustand und
- eine Schlüsselnummer („Folgen von ...“), die ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist.
Der Restzustand oder die Art der Folgezustände werden an erster Stelle angegeben, gefolgt von der Schlüsselnummer „Folgen von ...“.
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Wird ein Patient dagegen beispielsweise zu einer Sehnenoperation bei einem vor zwei Wochen stattgefundenen Sehnenriss im Fingerbereich aufgenommen, ist dies nicht als „Folge¬erscheinung“ zu kodieren, da der Riss immer noch behandelt wird.
Spezifische Schlüsselnummern für die Ursachen von Spätfolgen sind:
B90.– Folgezustände der Tuberkulose
B91 Folgezustände der Poliomyelitis
B92 Folgezustände der Lepra
B94.– Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten
E64.– Folgen von Mangelernährung oder sonstigen alimentären Mangelzuständen
E68 Folgen der Überernährung
G09 Folgen entzündlicher Krankheiten des Zentralnervensystems
I69.– Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
O94 Folgen von Komplikationen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
O97 Tod an den Folgen direkt gestationsbedingter Ursachen
T90–T98 Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen
Behandlung einer akuten Verletzung/Verbrennung und geplanter Folgeeingriff
Für die initiale und nachfolgende Behandlung einer aktuellen Verletzung/Verbrennung ist der Kode für die Verletzung/Verbrennung (weiterhin) als Hauptdiagnose zu verwenden.
Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist (siehe Beispiel 5 und 6).
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