KDE-166
Schlagwort: Erbrechen, postoperativ, PONV
Stand: 2008-01-08
Aktualisiert SEG 4: 01.01.2018
Aktualisiert FoKA: 30.07.2018
Problem/Erläuterung
Ist postoperatives Erbrechen mit T88.5 Sonstige Komplikationen infolge Anästhesie zutreffend verschlüsselt?
Kodierempfehlung
Das postoperative Erbrechen = PONV (postoperative nausea and vomiting) ist multifaktoriell bedingt.
Neben prädisponierenden Faktoren (Kinder, Frauen, Nichtraucher, orthostatische Dysregulation etc.) spielt auch die Art der Operation eine Rolle (z.B. bei Strabismus- oder laparoskopischen Bauchoperationen durch direkte mechanische Reizung des Nervus vagus). Die in der Narkoseführung gebräuchlichen Medikamente (Inhalationsanästhetika, Opioide etc.) sind die häufigste Ursache für PONV.
Somit ist bei der Kodierung von PONV zu unterscheiden, ob es sich um ein narkose- oder operationsbedingtes Erbrechen handelt.
Nach gastrointestinalen Operationen: K91.0 Erbrechen nach gastrointestinalem chirurgischem Eingriff.
Bei gynäkologisch-laparoskopischen und Strabismus-Operationen: R11 Übelkeit und Erbrechen und optional Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet.
In allen anderen Fällen wird die Nebenwirkung der Narkosemittel nach DKR 1917d mit R11 Übelkeit und Erbrechen und optional Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen verschlüsselt.
Kommentar FoKA
Konsens
(Stand 30.07.2018)
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