KDE-138
Schlagwort: PEG-Sonde, Demenz, Essstörung
Stand: 2007-03-12
Aktualisiert: 2011-06-16
Problem/Erläuterung:
Eine 85jährige Patientin wird zur Anlage einer PEG-Sonde geplant stationär aufgenommen. Bedingt durch eine bekannte dementielle Erkrankung liegt eine Essverweigerung vor. Als Hauptdiagnose wird F50.8 Sonstige Essstörungen angegeben. Ist die Hauptdiagnose korrekt?
Kodierempfehlung:
Im o.g. Fall liegt dem Symptom der Essverweigerung, das die PEG-Sondenanlage veranlasst, die dementielle Erkrankung (organisch bedingte zerebrale Erkrankung) zugrunde. Die Demenz wird während des stationären Aufenthaltes nicht behandelt.
Bis 2009 ist R63.3 Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung als Hauptdiagnose anzugeben.
Ab 2010 ist R63.6 Ungenügende Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit infolge Vernachlässigung der eigenen Person als Hauptdiagnose anzugeben.
Eine Essstörung nichtorganischen Ursprungs (F50.- ) ist im o.g. Fall nicht bestätigt.
Kommentar FoKA
Dissens:
In Anlehnung an die FoKA-KDE E-013 ist der Grund für die Anlage einer PEG in den meisten Fällen eine Energie-/Eiweiß-Mangelernährung, die mit einem Kode aus E43.-, E44.- oder E46.- zu verschlüsseln ist. Nur wenn weder paraklinische noch klinische Untersuchungen auf eine Mangelernährung hinweisen, kann der Kode R63.6 angewendet werden.
Hinweis
Vgl. KDE-288
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