DKR P013
Aus DGfM
Version vom 1. Oktober 2020, 10:30 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge)
P013k Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation
Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur
- Behandlung einer Komplikation
- Durchführung einer Rezidivtherapie
- Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet
ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:
5-289.1 | Operative Blutstillung nach Tonsillektomie |
5-821.12 | Wechsel einer Femurkopfprothese in Totalendoprothese, nicht zementiert |
Beispiel 1 Ein Kleinkind wird zur Abklärung eines Verdachtes auf Hirntumor aufgenommen. Es wird ein Kernspintomogramm des Schädels unter Narkose durchgeführt.
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