Anfrage P0020
Thema: Visiten-Intervall Stationsäquivalente Behandlung
1. Anfrage vom: 04.01.2021
Stand:
2. Problembeschreibung:
Unterschiedliche Interpretation des OPS bei der Formulierung „Durchführung einer wöchentlichen ärztlichen Visite (bei stationsäquivalenter Behandlung an mehr als 6 Tagen in Folge). Der Facharztstandard ist zu gewährleisten.“
Problem seit 2019
Interpretation des MDK:
Die Visite muss immer spätestens nach 6 Tagen erneut erfolgen. Dies führt dazu, dass Tage einer Kalender-Woche trotz stattgefundener Visite als nicht OPS konform gestrichen werden, wenn diese zur vorhergehenden Visite mehr als 6 Tage zurückliegt.
Interpretation der Klinik und auch nach Rückfrage bei der DKG:
Wenn in einer Kalenderwoche an sechs aufeinanderfolgenden Wochentagen eine StäB-Behandlung ohne Pause und Unterbrechung stattgefunden hat, muss in dieser Kalenderwoche eine Visite erfolgt sein. In den Umsetzungshinweisen schreibt die DKG dazu: „Findet eine stationsäquivalente psychiatrische Behandlung an mehr als sechs Tagen in Folge statt, muss einmal in der Woche eine multiprofessionelle Fallbesprechung durchgeführt werden.
Erläuterung:
In unserer Klinik erfolgt eine erste Visite immer zeitnah nach der Aufnahme. In der folgenden Kalenderwoche erfolgt die nächste Visite. Laut Frau Anja Röske, Referentin des Dezernats VII der DKG sind die Wochen bei den Regelungen für die Visiten und die multiprofessionellen Fallbesprechungen Kalenderwochen, dies sei aus den StäB-Verhandlungen heraus klar gewesen. Diese Einschätzung wird von Prof. Dr. Gerhard Längle geteilt (Stellv. Geschäftsführer ZfP Südwürttemberg, Autor des Buches „Psychisch Kranke zu Hause versorgen - Handbuch zur Stationsäquivalenten Behandlung“ aus dem Kohlhammer Verlag.) Dieser teilte mir mit, dass in den Verhandlungen allen Beteiligten klar gewesen sei, dass in den ersten 6 Tagen eine Visite wichtig sei. Danach sei immer von der Kalenderwoche ausgegangen worden. Diese Auslegung scheinen auch einige MDKs zu teilen bzw. die hieraus abgeleiteten Routinen den Kliniken nicht zu beanstanden. Alternativ scheinen einige MDKs die Position zu vertreten, dass „wöchentlich“ je Behandlungswoche heißen würde. Für die Einschätzung der Gutachter des MDK Münster, dass zwischen 2 Visiten und Fallbesprechungen jeweils maximal 6 Tage liegen dürfen, gibt es keine externen Belege.
3. Frage:
Wann muss nach der 1., innerhalb von 6 Tagen erfolgten Visite, die nächste Visite durchgeführt werden? Wieder spätestens nach 6 Tagen, oder innerhalb der folgenden Kalenderwoche?
4. ggf. Lösungsansatz:
Rücksprache mit den entsprechenden an der Vereinbarung beteiligten Krankenkassenvertretern (lt. Herrn Längle eine Frau Schmedders) sowie der DKG und ggf. eine Konkretisierung des OPS anstreben. Eine Klarstellung ist erforderlich.
Hinweis:
Ein Klärungsversuch im Rahmen einer Strukturprüfung mit den Vertretern des MDK Münster hat stattgefunden, jedoch bleibt der MDK bei seiner Entscheidung. Das Streichen der Prozeduren, an denen 7 Tage überschritten werden, sei vor dem Hintergrund des OPS formal berechtigt.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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