KDE-610
Schlagworte: Konkurrierende Hauptdiagnosen
Erstellt: 29.07.2022
Stand:
Aktualisiert:
DRG: DKR D002
Problem/Erläuterung
Notfallmäßige Aufnahme in die Gefäßchirurgie wegen einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit Stadium IV mit Ulzeration. Versorgung mit desinfizierenden Verbänden sowie intravenöse Therapie über drei Wochen, darunter Besserung des Lokalbefundes. Angiographisch Nachweis einer Stenose der A. femoralis superficialis, es wurde die Indikation zur operativen Therapie gestellt. Aufgrund von leicht erhöhten Nierenretentionswerten bereits bei Aufnahme erfolgte im Rahmen der präoperativen Diagnostik nach drei Wochen ein nephrologisches Konsil. Bei bereits anamnestisch vorbekannter monoklonaler Gammopathie ergab sich hier der Verdacht auf ein Multiples Myelom mit Nephropathie. Es erfolgte eine Verlegung in die Onkologie sowie eine umfangreiche Tumordiagnostik: Nachweis eines Multiplen Myeloms mit Myelomniere. Einleitung einer Chemotherapie. Die Operation der A. femoralis superficialis wurde im Verlauf nicht mehr durchgeführt. Was ist die Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung SEG-4:
Hauptdiagnose ist I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration. Dies ist die Diagnose, die nach Analyse hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes verantwortlich war. Laut DKR D002 (Beispiel 1) sind allein die Umstände der Aufnahme entscheidend für die Auswahl der Hauptdiagnose. Diagnosen, die in der Aufnahmesituation vorlagen, aber die Aufnahmeentscheidung nicht beeinflusst haben, können nicht Hauptdiagnose sein. C90.00 Multiples Myelom: Ohne Angabe einer kompletten Remission ist nicht Hauptdiagnose. Es handelt sich hier nicht um konkurrierende Hauptdiagnosen, da die monoklonale Gammopathie und die leicht erhöhten Nierenretentionswerte zwar bei Aufnahme bereits bekannt, aber nicht für die stationäre Aufnahme verantwortlich waren.
Kommentierung FoKA:
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