Anfrage 0366
1. Thema: Berechnung von Beatmungsstunden
Anfrage vom: 12.08.2024
Stand:
2. Problembeschreibung:
Im PDMS werden bei der assistierten Spontanatmung unter anderem der Beatmungsmodus, Einstellungen und Messwerte der Beatmungsmaschine protokolliert. Die Krankenkasse erkennt die Erfassung der Beatmungsstunden nur an, wenn die Druckdifferenz in den Einstellungen mindestens 6 mmHg beträgt. Die erfassten Beatmungsstunden werden auch dann nicht akzeptiert, wenn die vom Gerät gemessene Druckdifferenz deutlich über 6 mmHg liegt (s. P Diff 28.07.17-19h).
Darüber hinaus wird die Erfassung der Beatmungsstunden in Zusammenhang mit dem Beatmungsmodus "SPN-CPAP" nicht akzeptiert, da nach Ansicht der Krankenversicherung CPAP bei Erwachsenen nicht bei der Kalkulation der Beatmungsdauer berücksichtigt werde.
3. Frage:
1. Gilt für die Berechnung der Beatmungsstunden die gemessene oder die eingestellte Druckdifferenz?
2. Kann die Erfassung der Beatmungsstunden von der Bezeichnung des Beatmungsmodus abhängig gemacht werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
...
Zurück zu Anfrage 0365
Weiter zu Anfrage 0367
Zurück zur Anfragen Übersicht