Anfrage 0382

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1. Thema: Kodierung A49.0 gemeinsam mit B95.6!

Anfrage vom: 07.08.2025

Stand:


2. Problembeschreibung:

Gerne wenden wir uns mit folgender Kodierfrage an Sie.
Anlass sind zum einen die neue Schlichtungsentscheidung zur Kodierung einer Bakteriämie und zum anderen die Spezifizierung der A49.- im ICD 2025. Kann demnach aus Ihrer Sicht in einem Fall aus 2024 die A49.0 zusammen mit B95.6! kodiert werden, oder schließt dies die DKR zur Doppelklassifizierung aus („Schlüsselnummern des Kapitel 1 des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist“)? Geht in diesem Fall aus der A49.0 bereits der Keim Staph. aureus hervor, sodass die B95.6! gestrichen werden kann? Der Nachweis erfolgte in der Blutkultur ohne sicheren Infektfokus, a.e. wird als Fokus eine Osteomyelitis Metatarsus gesehen. Ressourcenverbrauch durch Antibiose vorhanden.


3. Frage:

Ggf. könnte B95.6! auch mit der Osteomyelitis als Primärcode verschlüsselt werden?
Wie wäre zudem die Konstellation der Kodierbarkeit der B95.6! ab 2025 bei Kodierung der A49.00 Infektion durch Staphylococcus aureus nicht näher bezeichneter Lokalisation? Schließt sich die Kodierung von A- und B-Codes generell gegenseitig durch die Kapitel aus, da laut ICD-Katalog die B95-B98 als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, zu kodieren sind?


4. ggf. Lösungsansatz:

...


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR zur Doppelklassifizierung D012


Antwort

...


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