Diskussion:Anfrage 0400
Bei dem hier geschilderten operativem Vorgehen, indem ja explizit auch die Verwachsungen beschrieben werden, würde ich die Uterolyse (5-569.3*) verschlüsseln, bei reiner operativer Freilegung zur Vermeidung von iatrogenen Verletzungen nur die 5-569.0*. Und wenn die Freilegung typischer Bestandteil einer OP ist, dann wäre das meiner Meinung nach nicht zu verschlüsseln. Eine spezifische Erkrankung des Ureters muss hier nicht vorgelegen haben, aber ich kann ja die bisher inapparente Erkrankung auch während des Eingriffs festgestellt haben.
Wendischhoff (Diskussion) 11:35, 30. Sep. 2026 (CEST)
Die Ureterolyse ist ein selbstständiger chirurgischer Eingriff, der den Harnleiter aus pathologisch veränderten oder eingeengten Geweben befreit, um die Nierenfunktion zu erhalten und Komplikationen zu vermeiden. Sie wird insbesondere bei retroperitonealer Fibrose, Endometriose oder Tumorinfiltration angewendet und kann je nach Befund mit weiteren rekonstruktiven Maßnahmen kombiniert werden. Im Fallbeispiel handelt es sich um eine Ureterolyse. Wenn das Umgebungsgewebe nicht pathologisch verändert ist, handelt es sich um einen Freilegung des Ureters (zur Exploration). Dennler (Diskussion)