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Version vom 10. Juni 2008, 13:25 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Kodierempfehlung SEG-4)

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Schlagwort: AT III - Mangel, Antithrombin, Koagulopathie

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 2008-01-08

ICD: D68.8

Problem/Erläuterung:

Wie wird ein AT III - Mangel verschlüsselt? Ein spezifischer Kode dafür ist nicht vorhanden.

Kodierempfehlung SEG-4

Wenn der AT III - Mangel behandlungsrelevant ist (nicht nur Kontrollen von Laborparametern), ist er als Nebendiagnose mit D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien zu kodieren.

AT III ist der wichtigste Inhibitor der Blutgerinnung (über die Hemmung von Thrombin und FXa). Ein AT III - Mangel geht mit einer erhöhten Neigung zu thromboembolischen Ereignissen einher. Per Definition gehört AT III zu den plasmatischen Gerinnungsfaktoren. Als Koagulopathien bezeichnet man angeborene oder erworbene Gerinnungsstörungen, verursacht durch Mangel an oder Funktionsstörungen von plasmatischen Gerinnungsfaktoren; entsprechend der unterschiedlichen Symptomatik unterscheidet man Koagulopathien mit Blutungstendenz (Minus-Koagulopathien) und Koagulopathien mit Thrombose-Tendenz (Plus-Koagulopathien) sowie nach dem Ort der Ursache hepatogene, kardiogene und Immunkoagulopathien.

Der Überbegriff eines AT III - Mangels ist somit die Koagulopathie (D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathie).

Kodierempfehlung FoKA =

Konsens mit Kommentar:

Korrekt bei AT III-Mangel unklarer Genese. Bei erworbenen Mangel muss spezifisch kodiert werden mit D68.4, bei angeborener Mangel mit D68.8.

Rückmeldung SEG-4

Vorschlag wird geprüft und ggf. konkretisiert.


Direkt-Link SEG-4

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