Anfrage 0012

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1. Problembeschreibung:

Bei Patienten, die nie intubiert waren, sondern non- invasiv über Maske (BIPAP/NIV/CPAP/ASB) beatmet wurden, stellt sich die Frage, wie die Beatmungsstunden zu zählen sind. Im konkreten Fall ist eine Patientin mit exazerbierter COPD und respiratorischer Insuffizienz auf unserer Intensivstation behandelt worden. Sie wurde intermittierend teilweise NIV- teilweise BIPAP beatmet. Zählt man nur die Stunden, in denen die Patientin beatmet wurde, käme man auf 14h innerhalb von 24h.


2. Frage:

Wie zählt man die Beatmungsstunden, wenn der Patient intermittierend beatmet wurde?

Wie kann ich beim MDK argumentieren?


3. ggf. Lösungsansatz:

wurde ein Pat nicht länger als 7 Tage beatmet ( inclusive Entwöhnung ) dann gilt er als entwöhnt, wenn er 24 h spontan atmet.

wurde ein Pat länger als 7 Tage beatmet ( inclusive Entwöhnung ) dann gilt er als entwöhnt, wenn er 36 h spontan atmet.

D.h unter 24 h bzw unter 36 h werden die Phasen ohne Beatmung zur Beatmungszeit hinzu gezählt


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze: Die deutschen Kodierrichtlinien sprechen von einer Entwöhnungsphase.


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