Anfrage 0048

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1. Problembeschreibung:

Beim Patienten wurde wegen einer Arteriosklerose mit offener Ferse zum einen die I70.24 „Artherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Gangrän“, als auch die L89.37 „Dekubitus 4. Grades: Ferse“ kodiert.


2. Frage:

Handelt es sich hier um eine Doppelkodierung oder ist dies so zulässig ? Der MDK hat die I70.24 in I70.22 geändert und die L89.37 belassen, mit der Begründung: die von uns gewählte Kodierung sei eine nicht zulässige Doppelkodierung.

3. ggf. Lösungsansatz:


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Antwort

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