KDE-349
Schlagworte: Malignom, Folgebehandlung, Mammareduktionsplastik
Stand: 2010-06-10
Aktualisiert:
DRG:
ICD: L90.5
OPS:
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung:
Bei einer Patientin wird deren Mammakarzinom durch (modifizierte) Mammareduktionsplastik brusterhaltend operiert. Im lateralen Bereich der queren Narbe unterhalb der Brust persistieren so genannte „dog-ears“, die sowohl dysaesthetisch sind als auch am BH-Unterrand scheuern. Die Patientin wird zur Entfernung der „dog-ears“ aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung SEG-4:
Aufnahmegrund waren die „dog-ears“, weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Sie sind mit L90.5 Atrophische Hautkrankheiten, Narben und Fibrosen der Haut zu kodieren.
Siehe auch Kodierempfehlungen 238 und 348.
Kommentierung FoKA:
Dissens:
Gemäß der speziellen DKR D0201f handelt es sich bei der Beseitigung von Narbenkomplikationen um eine notwendige Folgebehandlung der Neubildungserkrankung. Somit ist der Tumor als Hauptdiagnose anzugeben.
Rückmeldung SEG-4:
Rückmeldung steht noch aus.
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