Anfrage 0029

Aus DGfM
Version vom 22. August 2013, 13:29 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge) (Schützte „Anfrage 0029“ ([edit=sysop] (unbeschränkt) [move=sysop] (unbeschränkt)))

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

1. Anfrage vom: 20.06.2012

Stand: 20.11.2012


2. Problembeschreibung:

Ein Neugeborenes entwickelt am 14. Lebenstag einen anogenitalen Soors (Candida-Infektion der Haut im Anogenital-Bereich), der spezifisch mit Nystatin behandelt wird.


3. Frage:

Wie erfolgt die korrekte Kodierung?


4. ggf. Lösungsansatz:

Da es sich nicht um eine angeborene, sondern um eine erworbene Infektion handelt, ist meines Erachtens hier B37.2 zu kodieren, trotz des Exklusivums P37.5, da unter P37.- nur "angeborene ... Krankheiten" aufgeführt sind.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Das Vorhandensein eines Exklusivums schließt die Kodierung nach den Regeln der ICD ja nicht aus. Vom DIMDI habe ich zu diesem Sachverhalt allerdings folgende Antwort erhalten: " Unter Berücksichtigung des Exklusivums bei B37.- (P37.5 Kandidose beim Neugeborenen), welches als ein "exkludierendes" Exklusivum zu betrachten ist, wird der anogenitale Soor, der in der Perinatalperiode erworben wurde, mit P37.5 verschlüsselt." Wie ist Ihre Einschätzung? Ist in diesem Fall eine Klage sinnvoll?


Antwort

Eine Kandidose des Neugeborenen ist mit P37.5 Kandidose beim Neugeborenen zu verschlüsseln.

Die in der Anfrage dargestellte Diskrepanz zwischen den Formulierungen der systematischen Hierarchie und der Exklusiva zu B37.- wird durch den FoKA für das Vorschlagsverfahren aufgenommen.


Zurück zu Anfrage 0028

Weiter zu Anfrage 0030

Zurück zur Anfragen Übersicht