Anfrage 0076

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1. Anfrage vom: 23.07.2013

Stand:


2. Problembeschreibung:

Pat. kommt mit unklaren Bauchschmerzen zur Aufnahme. Im MRT findet sich ein „großer Tumor“. Die Pat. wird nach Besserung der Beschwerden entlassen und zur geplanten explorativen Laparotomie wenige Tage später erneut aufgenommen – die Histologie ergibt jetzt ein submuköses Leiomyom. Im ersten Fall wurde D37.1 als Hauptdiagnose kodiert.


3. Frage:

Der MDK verweist auf ICD-10 „In den Kategorien D37-D48 sind Neubildungen mit unsicherem oder unbekanntem Verhalten nach ihrem Ursprungsort klassifiziert, d.h. es bestehen Zweifel daran, ob die Neubildung bösartig oder gutartig ist. Solchen Neubildungen ist in der Klassifikation der Morphologie der Neubildungen der Malignitätsgrad /1 zugeordnet“.


4. ggf. Lösungsansatz:



5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

R19.0 (Schwellung, Raumforderung und Knoten im Abdomen und Becken) vrs D37.1

Antwort

Wenn durch den behandelnden Arzt der klinisch begründete Verdacht auf eine Neubildung besteht, ist die Kodierung eines Kodes aus dem Kapitel Neubildungen gerechtfertigt.

Aus der Darstellung im Beispiel ist dieser begründete Verdacht nicht ableitbar, somit wäre hier der Kode R19.0 als Hauptdiagnose auszuwählen.


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