Anfrage 0056

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1. Anfrage vom: 29.11.2012

Stand: 15.04.2013


2. Problembeschreibung:

Pat. wird uns von einer anderen Klinik mit Analprolaps zuverlegt. Bei uns wird eine beidseitige Lungenembolie festgestellt die behandelt wurde. Die OP des Prolaps konnte deswegen nicht durchgeführt werden und wurde auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Die Lungenembolie bestand wahrscheinlich schon in der anderen Klinik, wurde nur nicht festgestellt.


3. Frage:

Darf ich die Lungenembolie als Hauptdiagnose verschlüsseln oder den Analprolaps?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Grundsätzlich gilt bei Berücksichtigung der DKR D002f Hauptdiagnose

"Die Hauptdiagnose wird definiert als: „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.” [...] Die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht der Aufnahmediagnose oder Einweisungsdiagnose entsprechen."

Wenn es im Rahmen der Diagnostik Hinweise auf das Vorliegen einer Lungenembolie bei Aufnahme gab, diese diagnostiziert und behandelt wurde und den höheren Ressourcenverbauch verursachte, ist die Lungenembolie als Hauptdiagnose zu kodieren.


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