Anfrage 0075
1. Anfrage vom: 02.07.2013
Stand: 23.08.2013
2. Problembeschreibung:
Zugrundeliegend folgende Fallkonstellation: Bei einem Patienten liegt ein ambulant diagnostizierter erhöhter PSA-Messwert vor. Stationäre Einweisung zum Ausschluss eines Prostata-Ca mittels Prostatabiopsie. Histologisch kein Nachweis von Malignomzellen. Klinisch benigne Prostatahyperplasie (BPH), histologisch bestätigt.
3. Frage:
Welche Hauptdiagnose ist zu verschlüsseln bei
a) BPH ohne Krankheitswert
b) BPH mit Krankheitswert
c) PSA-Erhöhung nach medizinischen Untersuchungen
d) Prostatitis
e) ohne nachweisbare Ursachen
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
ICD-10-GM 2013: R77.80 (Veränderung des prostataspezifischen Antigens [PSA]) in Verbindung mit OPS, z.B.:1-463.1 Perkutane (Nadel-)Biopsie an Harnorganen und männlichen Geschlechtsorganen: Prostata
DKR D002l
DKR D008b
Antwort
Im Beispiel ist N40.0 die Hauptdiagnose.
Grundsätzlich gilt für die einzelnen Varianten:
a) BPH ohne Krankheitswert bzw. b) BPH mit Krankheitswert -> Unterscheidung ist kodiertechnisch nicht relevant (Anlass der stationären Aufnahme ist gefragt) Kodierung unter N40
c) PSA-Erhöhung nach medizinischen Untersuchungen -> liegt hier nicht vor, wäre zu kodieren unter R77.80 (so spezifisch wie möglich eben)
d) Prostatitis -> liegt hier nicht vor, sonst Kodierung unter N41.-
e) ohne nachweisbare Ursachen -> vermutlich ist "PSA Erhöhung ohne nachweisbare Ursache gemeint" wäre dann unter R77.80 zu kodieren
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