KDE-235
Schlagwort: Krampfanfall, Hirnmetastase, Symptom
Stand: 2008-08-19
Aktualisiert: 2009-01-22
Aktualisiert: 17.10.2013
ICD: C79.3
Problem/Erläuterung:
Die stationäre Aufnahme erfolgt mit Krampfanfall. Die Diagnostik ergibt eine bisher unbekannte Hirnmetastase bei bekanntem kleinzelligen Bronchial-Karzinom. Es erfolgt eine Behandlung mit Dexamethason und eine systemische Chemo-Therapie, ambulant erfolgt Bestrahlung. Aktualisiert: Es erfolgen eine Behandlung mit Dexamethason und eine Bestrahlung der Hirnmetastase. Was ist als Hauptdiagnose zu kodieren?
Kodierempfehlung:
Aufnahmeanlass war das Symptom Krampfanfall. Als zugrunde liegende Erkrankung wird die Hirnmetastase diagnostiziert. Somit ist nach DKR D002 C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute als Hauptdiagnose zu kodieren. Nebendiagnose ist das Bronchialkarzinom.
Kommentar FoKA
Konsens mit Kommentar (vor der Änderung am 17.10.2013):
Gemäß der DKR 0201f ist ein Malignom-Kode und nicht das beschriebene Symptom Hauptdiagnose. Das vorliegende Beispiel bildet sich jedoch nicht in der speziellen DKR 0201f ab. Daher muß gemäß der konkurrierenden Hauptdiagnosen (DKR D002f) der behandelnde Arzt die Diagnose mit dem höchsten Ressourcenaufwand auswählen, in diesem Fall vermutlich die Behandlung der Hirnmetastase.
Rückmeldung SEG-4
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